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Mietrecht für Mieter und Vermieter

 

Das Mietverhältnis hat für den einzelnen eine grundlegende wirtschaftliche Bedeutung. Sei es für den Mieter, der dort seinen Lebensmittelpunkt hat, wie auch für den Vermieter.
Für den Mieter bildet die Wohnung seinen zentralen Lebensmittelpunkt, dessen Unverletzlichkeit sogar unsere Verfassung garantiert.
Für den Vermieter bildet die Wohnung regelmäßig den Großteil seines Vermögens aus dem er seinen Lebensunterhalt mit bestreitet.
In den weitaus meisten Fällen erfolgt dieses Verhältnis konfliktfrei. Doch gibt es auf beiden Seiten Ausnahmen. Probleme können sich ergeben bei:

  • Kündigungen
  • Mietausfällen
  • Schäden an Wohnraum, z.B. Schimmel
  • Mietminderungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkosten
  • Kautionen
  • Mieterhöhungen
  • Erstellung von Mietverträgen

Zu allen Fragen des Mietrechts berät Rechtsanwältin Katja Laufenburg sowohl Mieter als auch Vermieter.
Rechtsanwältin Katja Laufenburg ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.

 

 
 

 

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